Mythos Kältemittel

Informationen für Betreiber von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen

Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien haben bereits in der Vergangenheit einen weitreichenden Veränderungsprozess eingeleitet, der die Kältemittelauswahl entscheidend beeinflusst.
Durch die aktuelle F-Gas-Verordnung werden Kältemittel, die hochgradig zum Treibhauseffekt der Erde beitragen stark reglementiert, einige werden ganz vom Markt genommen.
Mit der neuen F-Gas-Verordnug soll insbesondere ein Anreiz zur Verwendung von alternativen Kältemitteln geschaffen werden.

Wir bringen Licht ins Dunkel und erläutern Ihnen die wichtigsten Fakten zu Kältemitteln und Anforderungen für Sie als Betreiber von Kälte- Klima- und Wärmepumpen-Anlagen.

Ein Einblick in die F-Gas-Verordnung

Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase

Seit dem 01. Januar 2015 gilt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über
fluorierte Treibhausgase. Die neue F-Gas-Verordnung ist ein Beitrag, um die Emissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Durch die neuen Regelungen sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) in der EU um 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent auf 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bis zum Jahr 2030 gesenkt werden. Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:

Phase down und Beschränkungen

Phase down KMTECHNIK

Schrittweise Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen HFKW bis zum Jahr 2030.

Die in der EU in den Verkehr gebrachten Mengen von HFKW werden bis zum Jahr 2030 schrittweise auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen (21 %) reduziert. Von der Mengenbeschränkung und Quotierung erfasst sind HFKW in Gebinden sowie Füllmengen in importierten Geräten. Einige Anwendungen sind ausgenommen, beispielsweise die Verwendung von HFKW als Ausgangsstoff.

Alle HFKW-Nachfrager in der EU konkurrieren um eine Gesamtmenge. Das bedeutet, es gibt kein eigenes Kontingent für einzelne Mitgliedstaaten oder einzelne Anwendungen.

Pflichten für Betreiber von kältetechnischen Anlagen

gemäß F-Gas-Verordnung (EU) Nr.: 517/2014

Vermeidung von Emissionen durch fluorierte Treibhausgase

Die Betreiber von Einrichtungen, die fluorierte Gase enthalten, treffen Vorkehrungen, um deren unbeabsichtigte Freisetzung (Leckagen) zu verhindern.

Wird eine Leckage entdeckt, stellt der Betreiber sicher, dass die Einrichtungen unverzüglich von zertifizierten Personen und Unternehmen repariert werden.

Wir, die Firma KMTechnik erfüllen sämtliche dieser Anforderungen. Unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter sind umfassend zertifiziert.

Dichtigkeitskontrollen

Die Betreiber von Einrichtungen, deren HFKW Füllmenge 5 Tonnen CO2-Äquivalent entspricht, stellen sicher, dass die Einrichtung auf Dichtheit kontrolliert wird.

Kontrollintervalle: 

CO2 Äquivalent:

≥ 5 Tonnen

≥ 50 Tonnen

≥ 500 Tonnen

Ohne Leckageerkennung:

jährlich

halbjährlich

vierteljährlich

Mit Leckageerkennung:

alle 2 Jahre

jährlich

halbjährlich

Leckage-Erkennungssysteme

Die Betreiber von Einrichtungen, deren HFKW Füllmenge ≥ 500 Tonnen Co2-Äquivalent entspricht, stellen sicher, dass die Einrichtungen mit einem Leckage-Erkennungssystem versehen sind, das den Betreiber bei einer Leckage warnt.

Führung von Aufzeichnungen

Die Betreiber von Einrichtungen, für die eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist, führen für jede einzelne dieser Einrichtungen Aufzeichnungen, die u. a. folgende Angaben enthalten:

  • Menge und Art der enthaltenen HFKW
  • Menge der HFKW die hinzugefügt wurde
  • Angaben dazu, ob die eingesetzten HFKW recycelt oder
    aufgearbeitet wurden
  • Menge der zurückgewonnenen HFKW
  • Angaben zum Unternehmen, das die Einrichtung installiert,gewartet, instand gehalten und repariert oder stillgelegt hat, einschließlich der Nummer seines Zertifikats
  • Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen
  • Maßnahmen zur Rückgewinnung und Entsorgung der HFKW, falls die Einrichtung stillgelegt wurde

Nutzen Sie den KMTechnik-Service mit umfangreichen Anlagenkennzeichnungen und Logbüchern, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. 

Rückgewinnung

Die Betreiber von ortsfesten Einrichtungen oder von Kälteanlagen von Kühllastkraftfahrzeugen- und Anhängern, die HFKW enthalten sorgen für die Rückgewinnung dieser Gase durch zertifizierte Unternehmen oder Personen um sicherzustellen, dass diese Gase recycelt, aufgearbeitet oder zerstört werden.

Umrüstung bestehender Anlagen

Kann ein Kältemittel in bestehenden Anlagen einfach durch ein
alternatives Kältemittel Ersetzt werden?
Um es kurz zu machen: NEIN

Je nach Anwendungsfall sind unterschiedliche, konstruktive
Maßnahmen an einer bestehenden Kälteanlage für die Umstellung auf ein alternatives Kältemittel erforderlich. 

Notwendige Maßnahmen können von Fall zu Fall unterschiedliche Ausmaße nehmen.

Während der Planung einer Kältemittel-Umstellung schauen wir uns Ihre Anlage bis ins Detail an. U. a. prüfen wir vor der Entscheidung, welches Kältemittel für Ihre Anlage geeignet ist folgende Aspekte:

  • Sind die verbauten Komponenten für ein anderes, alternatives Kältemittel geeignet? 
  • Ist das eingesetzte Maschinenöl verträglich mit einem neuen Kältemittel? 
  • Können vorhandene Expansionsventile angepasst werden, oder ist ein Austausch erforderlich?
  • Lassen sich die Strömungsgeschwindigkeiten in den Rohrleitungen und der damit verbundene Öltransport miteinander vereinbaren?
  • Müssen geänderte Schutzmaßnahmen getroffen werden?
  • Wie wird sich ein neues Kältemittel auf die Leistung der Kälteanlage auswirken?

Was können wir für Sie tun?

Wir finden angemessene Lösungen für Ihre Anlagen.

Stets vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam Lösungen, wenn es darum geht Ihre bestehenden Anlagen für die Zukunft zu rüsten.

Von der Planung über die Montage, bis hin zum Service von kältetechnischen Anlagen sind Ihre Anlagen bei uns perfekt aufgehoben.

Ihr Ansprechpartner
Dominik Merschmann
Dominik Merschmann

Kälteanlagenbauermeister| Betriebswirt (HWO)